Reisebedingungen der Mayer GmbH Omnibusbetrieb
Gültig für die angebotenen eigenveranstalteten Tagesfahrten und Busreisen (gilt nur für „Katalogreisen“ und nicht für den Anmietverkehr! Die AGB’s für den Anmietverkehr können Sie bei Bedarf direkt bei der Mayer GmbH Omnibusbetrieb anfordern)
Anmeldung und Platzverteilung:
Die Anmeldung zu einer Reise sollte immer im Interesse des Fahrgastes möglichst frühzeitig erfolgen, da die Plätze in den Bussen in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge zugeteilt werden.
Mindestbeteiligung und Reiseausfall:
Alle Reisen werden bei einer Beteiligung ab 25 Personen durchgeführt. Ein Reiseausfall wird den gemeldeten Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Muß eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder sonstigen zwingenden Gründen von uns abgesagt werden, so entstehen Ihnen keinerlei Stornogebühren. Bereits eingezahlte Beträge werden voll zurückerstattet.
Zahlungen:
Bei Buchung sind folgende Anzahlungen pro Person zu leisten:
20% Anzahlung bei allen Busreisen
Bei kombinierten Bus-/Schiffsreisen sowie Flugreisen gelten gesonderte Anzahlungsbedingungen!
Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
Stornierung einer Reise:
Sollten Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten müssen, so berechnen wir bei reinen Busreisen folgende Rücktrittskosten:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % (mind. jedoch 30,– Euro)
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 14 Tage vor Reisantritt 70 %
Bei nicht angemeldetem Rücktritt betragen die Rücktrittskosten 100 %!
Bei Teilstornierung eines Doppelzimmers wird der Einzelzimmerzuschlag für die verbleibende Person berechnet.
Bei kombinierten Bus-/Schiffsreisen und Flugreisen gelten spezielle Stornobedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne mitteilen!
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Umbuchungen, die der Kunde wünscht, werden mit 30,– Euro pro Person berechnet.
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung!!!
Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Haftung:
Wir haften in der gesetzlich festgelegten Höhe. Eine zusätzliche REISEUNFALL- ODER KRANKENVERSICHERUNG können Sie vor Reiseantritt bei uns abschließen.
Haftung bei Fremdleistungen:
Wir haften für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Beförderungs-unternehmer, Reiseleitung, Beherbungsbetriebe usw.). Wir haften jedoch nicht, wenn die einzelnen Leistungsträger trotz sorgfältiger Auswahl ihre Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen. Sollten die vereinbarten Reiseleistungen während Ihrer Reise nicht oder nur teilweise erfüllt werden, besteht ausschließlich ein Anspruch auf eine angemessene Minderung bis zur Höhe des Reisepreises. Auftretende Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle dem Leistungsträger geltend zu machen und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen. Ist die Beanstandung nicht an Ort und Stelle erfolgt, muß diese bei uns innerhalb von 20 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Das Eingangsdatum ist maßgebend. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
Allgemeines:
Wird eine Reise durch höhere Gewalt (Streiks, Unruhen usw.) beeinflußt, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Reiseteilnehmers.
ÄNDERUNGEN der REISESTRECKE oder des PROGRAMMS aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
Grenzübertrittsdokumente:
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Auslandsreisen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß.
Reisegepäckbeförderung:
Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Das Gepäck wird in normalem Umfang ohne Haftung mitbefördert. Im Wageninnern untergebrachtes Gepäck ist vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Mitreisende dürfen durch Gepäckstücke oder dgl. nicht behindert oder belästigt werden. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken, die unter Selbstaufsicht stehen, trifft den Unternehmer keine Haftung. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG.
Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Preiserhöhung:
Sollten sich vor oder während der Reise unsere Selbstkosten infolge von Änderungen der Treibstoffpreise, Steuern, Kurse ausländischer Währungen, Hotelkosten, Erhöhung der Mineralölsteuer bei Schiffen usw. wesentlich erhöhen, so behalten wir uns vor, die ursprünglichen Preise zu korrigieren.
Zusteigemöglichkeiten:
Bitte erfragen Sie diese in unserem Reisebüro und in den Buchungsstellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Heidelberg