{"id":822,"date":"2021-10-18T09:13:45","date_gmt":"2021-10-18T09:13:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/?page_id=822"},"modified":"2021-10-18T09:14:32","modified_gmt":"2021-10-18T09:14:32","slug":"befoerderungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/?page_id=822","title":{"rendered":"Bef\u00f6rderungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Eine Pflicht zur Bef\u00f6rderung besteht nur, wenn den Bef\u00f6rderungsbestimmungen entsprochen wird, wenn die Bef\u00f6rderung m\u00f6glich ist und nicht durch Umst\u00e4nde verhindert wird, f\u00fcr die den Unternehmer kein Verschulden trifft (z.B. \u00dcberf\u00fcllung des Wagens oder Ausfall des Wagens).<\/p>\n<p>Der Unternehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder einen entsprechenden Preisaufschlag zu verlangen, wenn eine von vornherein vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<\/p>\n<p>Abweichungen von Fahrstrecken, Betriebsst\u00f6rungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, f\u00fcr die den Unternehmer kein Verschulden trifft, begr\u00fcnden keinerlei Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegen\u00fcber dem Fahrgast. Der Unternehmer hat jedoch f\u00fcr eine evtl. R\u00fcckbef\u00f6rderung des Fahrgastes Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>Die Fahrg\u00e4ste haben den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich den Anweisungen des Fahrpersonals widersetzen, betrunkene Personen oder solche, durch die andere Fahrg\u00e4ste sich bel\u00e4stigt f\u00fchlen, k\u00f6nnen von der Bef\u00f6rderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Fahrgeldes.<\/p>\n<p>Die durch Besch\u00e4digung oder Verunreinigung an den Wagen oder sonstigen Betriebsanlagen verursachten Kosten sind durch den betreffenden Fahrgast zu ersetzen.<\/p>\n<p>Wer die festgesetzten Abfahrtszeiten vers\u00e4umt, hat daraus keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung bzw. R\u00fcckzahlung des Fahrgeldes. F\u00fcr die Zeitbestimmung gilt das Tachografenblatt.<\/p>\n<p>Die Beaufsichtigung mitgef\u00fchrter Kinder ist Pflicht des Begleiters. F\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge mangelnder Beaufsichtigung von Kindern angerichtet werden, sind Begleiter oder gesetzliche Vertreter schadensersatzpflichtig.<\/p>\n<p>Reisegep\u00e4ck wird in normalem Umfange mitbef\u00f6rdert. Im Wageninneren untergebrachtes Gep\u00e4ck ist vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Mitreisende d\u00fcrfen durch Gep\u00e4ckst\u00fccke oder dgl. nicht behindert oder bel\u00e4stigt werden. F\u00fcr Verlust oder Vertausch von Gep\u00e4ckst\u00fccken, die unter Selbstaufsicht stehen, trifft den Unternehmer keine Haftung. Der Abschluss einer Gep\u00e4ckversicherung wird empfohlen.<\/p>\n<p>Der Fahrgast haftet f\u00fcr jeden Schaden, der durch die von ihm mitgef\u00fchrten Sachen verursacht wird.<\/p>\n<p>Die Bef\u00f6rderung von Tieren ist ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich vom Unternehmer genehmigt worden ist. Mitgef\u00fchrte Tiere sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen.<\/p>\n<p>Er haftet f\u00fcr Verunreinigungen und Verletzungen, die von dem Tier verursacht werden.<\/p>\n<p>Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes und bei Benutzung eines Stehplatzes, besonders in der N\u00e4he der Au\u00dfent\u00fcre, sich dauernd einen festen Halt zu verschaffen, so dass er weder selbst Schaden erleiden, noch anderen Schaden zuf\u00fcgen kann. Sch\u00e4den, die durch Au\u00dferachtlassen entsprechender Vorsichtsma\u00dfnahmen entstehen, hat der Betreffende selbst zu vertreten.<\/p>\n<p>Der Fahrgast ist durch gesetzliche Haftpflichtversicherung des Unternehmers versichert. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch eigenes oder durch Verschulden anderer Fahrg\u00e4ste oder Dritter bzw. h\u00f6here Gewalt entstehen, \u00fcbernimmt der Unternehmer keine Haftung.<\/p>\n<p>Der Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus dem Bef\u00f6rderungsvertrag ergeben, wird durch den Sitz des Unternehmers bestimmt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Pflicht zur Bef\u00f6rderung besteht nur, wenn den Bef\u00f6rderungsbestimmungen entsprochen wird, wenn die Bef\u00f6rderung m\u00f6glich ist und nicht durch Umst\u00e4nde verhindert wird, f\u00fcr die den Unternehmer kein Verschulden trifft (z.B. \u00dcberf\u00fcllung des Wagens oder Ausfall des Wagens). 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