{"id":380,"date":"2021-07-12T10:27:08","date_gmt":"2021-07-12T10:27:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/?page_id=380"},"modified":"2021-09-08T08:03:20","modified_gmt":"2021-09-08T08:03:20","slug":"agb-busbetrieb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/?page_id=380","title":{"rendered":"AGB &#8211; Busbetrieb"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: center;\">Vertragsbedingungen<br \/>\nder Firma Mayer GmbH Omnibusbetrieb<br \/>\nf\u00fcr die Anmietung von Omnibussen<\/h1>\n<p><strong>Bitte beachten Sie auch unsere <a href=\"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/?page_id=420\">Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen einer Reisebuchung oder Busgestellung der Mayer GmbH Omnibusbetrieb<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Kunden,<br \/>\ndie nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend \u201eMOB\u201c abgek\u00fcrzt, werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der <strong>Firma Mayer GmbH Omnibusbetrieb<\/strong> \u2013 nachfolgend als \u201eBusunternehmen\u201c bezeichnet und \u201eBU\u201c abgek\u00fcrzt, und dem \u201eAuftraggeber\u201c, nachfolgend \u201eAG\u201c abgek\u00fcrzt, zu Stande kommt.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\">Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgf\u00e4ltig durch.<\/h3>\n<p>Wir empfehlen die Mitf\u00fchrung dieser MOB w\u00e4hrend der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrg\u00e4ste \u00fcber den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit \u00fcber ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen f\u00fcr das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrg\u00e4ste selbst orientieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p>1.1. Auf die gesamten Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem BU und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Preisen und Leistungen), soweit wirksam vereinbart diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts \u00fcber die Anmietung beweglicher Sachen (\u00a7\u00a7 535 ff. BGB) Anwendung.<\/p>\n<p>1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit nat\u00fcrlichen Personen und Gruppen, soweit der Vertrag weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB). Diese Vertragsbedingungen gelten auch f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen Auftraggebern, soweit diese den Vertrag in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit abschlie\u00dfen (Unternehmer i.S. von \u00a7 14 BGB).<\/p>\n<p>1.3. Folgende Vertragsbestimmungen gelten nur f\u00fcr Unternehmer als AG:<br \/>\na) Diese Vertragsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge des AG mit dem BU und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich vereinbart, in Bezug genommen oder f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt worden sind.<br \/>\nb) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des AG haben f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem BU keine G\u00fcltigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt wurden und auch dann nicht, wenn das BU diesen Bedingungen nicht widerspricht.<\/p>\n<p>1.4. Auf das Vertrags- und Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem AG und dem BU anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Gewerberechts und des Personenbef\u00f6rderungsrechts, sowie anwendbare Vorschriften aus Verordnungen der Europ\u00e4ischen Union (insbesondere der Fahrgastrechteverordnung), bleiben durch diese Vertragsbestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>2. Vertragsabschluss<\/h3>\n<p>2.1. Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses m\u00fcndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und \u2013 soweit das BU dies auf seiner Internetseite vorsieht \u2013 online mit einem entsprechenden Anfrageformular \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>2.2. Das BU unterrichtet den AG auf der Grundlage der \u00fcbermittelten Angaben \u00fcber die zur Verf\u00fcgung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt<\/p>\n<p>noch kein verbindliches Vertragsangebot des BU an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet das BU den AG \u00fcber die Form einer eventuellen Auftragserteilung.<\/p>\n<p>2.3. Mit der Auftragserteilung bietet der AG dem BU den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Soweit in der Unterrichtung des BU \u00fcber die Vertragskonditionen keine bestimmte Form ausdr\u00fccklich vorgegeben ist, kann die Auftragserteilung m\u00fcndlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder \u2013 soweit vom BU so vorgesehen \u2013 online erfolgen.<\/p>\n<p>2.4. Wird seitens des BU die M\u00f6glichkeit einer verbindlichen Onlinebuchung \u00fcber die Internetseite des BU angeboten, so informiert das BU den AG im Internetauftritt \u00fcber die einzelnen Schritte zur verbindlichen Buchung und den weiteren Ablauf des Vertragsabschlusses. Die Onlinebuchung wird in diesem Fall seitens des AG durch Anklicken des Buttons \u201eZahlungspflichtig buchen\u201c in dem Sinne verbindlich, dass der AG durch Anklicken dieses Buttons dem BU ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitet, welches im Falle der Annahme dieses Vertragsangebotes durch den BU zum zahlungspflichtigen Vertragsabschluss mit dem AG f\u00fchrt. Die Regelungen in Ziff. 2.3 bis 2.7 gelten f\u00fcr diesen Buchungsablauf entsprechend.<\/p>\n<p>2.5. An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdr\u00fccklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden.<\/p>\n<p>2.6. Grundlage des Vertragsangebots des AG an das BU sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung \u00fcber die Vertragskonditionen nach Ziff. 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen.<\/p>\n<p>2.7. Der Vertrag kommt f\u00fcr das BU und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung des BU beim AG zu Stande.<\/p>\n<p>2.8. Unterbreitet das BU, gegebenenfalls nach vorheriger Kl\u00e4rung der Verf\u00fcgbarkeit der vom AG gew\u00fcnschten oder in Aussicht genommenen Mietomnibusleistungen, ein ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, so kommt der Vertrag abweichend von den Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.3 und<br \/>\n2.5 bis 2.7 wie folgt zu Stande:<br \/>\na) In diesem Fall stellt das Angebot des BU das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar.<br \/>\nb) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstige \u00c4nderungen in der vom BU vorgegebenen Form annimmt und dem BU diese Annahmeerkl\u00e4rung innerhalb einer gegebenenfalls vom BU vorgegebenen Frist zugeht. Das BU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, versp\u00e4tet eingehende Annahmeerkl\u00e4rungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverz\u00fcglich unterrichten.<br \/>\nc) Das BU wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerkl\u00e4rung best\u00e4tigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Eingang der Annahmeerkl\u00e4rung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Eingangsbest\u00e4tigung beim AG abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>2.9. Bei Gruppen, Beh\u00f6rden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner des BU ausschlie\u00dflich die jeweilige Gruppe, Beh\u00f6rde usw., bzw. der jeweilige Rechtstr\u00e4ger, soweit die Auftragserteilung nicht ausdr\u00fccklich f\u00fcr eine andere nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umst\u00e4nden ergibt, dass die Auftragserteilung in deren Namen erfolgen soll.<br \/>\nDie Person, welche f\u00fcr eine Gruppe, Beh\u00f6rde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat f\u00fcr die Verpflichtungen des AG, f\u00fcr den sie handelt, wie f\u00fcr ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat oder nach den gesetzlichen Bestimmungen (\u00a7 179 BGB) als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.<\/p>\n<h3>3. Leistungen und Umfang der Vertragspflichten des BU, termingebundene Transporte, Sitzplatzzuweisungen<\/h3>\n<p>3.1. Die Leistungspflicht des BU besteht in der mietweisen \u00dcberlassung des Fahrzeugs einschlie\u00dflich des\/der Fahrer(s) zur Personenbef\u00f6rderung nach Ma\u00dfgabe der vertraglichen Vereinbarungen. Das BU schuldet demnach nicht die Bef\u00f6rderung selbst im Sinne eines werkvertraglichen Erfolges.<\/p>\n<p>3.2. Der Anlass und\/oder der Zweck der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Bef\u00f6rderung ist ohne diesbez\u00fcgliche ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem BU nicht Vertragsgrundlage. Der Wegfall oder die \u00c4nderung von Anlass und Zweck (ganz oder teilweise), insbesondere der Wegfall oder Ausfall von Zielorten, Veranstaltungen, Besuchen oder \u00c4hnlichem begr\u00fcnden daher keinen Anspruch des AG auf einen kostenlosen Vertragsr\u00fccktritt, eine K\u00fcndigung, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen des Vertrages.<\/p>\n<p>3.3. Dient der vertraglich geschuldete Einsatz des Busses der termingebundenen Erreichung von Zielen oder Veranstaltungen, so gilt:<br \/>\na) Das BU plant unter Ber\u00fccksichtigung der Streckenf\u00fchrung, der Witterung, der Lenkzeiten und notwendiger Pausen den Zeitbedarf und den sich hieraus ergebenden Abfahrtszeitpunkt.<br \/>\nb) Es obliegt dem AG, insbesondere soweit dieser Unternehmer ist, und insbesondere soweit der AG \u00fcber entsprechende Erfahrungen mit dem Ziel, der Veranstaltung und\/oder der Strecke verf\u00fcgt, entsprechende Hinweise und Bedenken zur geplanten Streckenf\u00fchrung oder zum Zeitbedarf rechtzeitig gegen\u00fcber dem BU vorzubringen.<br \/>\nc) Soweit das BU keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt, haftet das BU nicht f\u00fcr das rechtzeitige Erreichen des Ziels, bzw. der Veranstaltung. Durch die Versp\u00e4tung verursachte Kosten des AG oder seiner Fahrg\u00e4ste gehen zu Lasten des AG.<br \/>\nd) Trifft das BU zur Vermeidung von Versp\u00e4tungen oder als deren Folge nach Anweisung oder in \u00dcbereinstimmung mit dem AG bzw. dessen Beauftragten Ma\u00dfnahmen (z.B. Kommunikation, Einsatz zus\u00e4tzlicher Fahrer, Nutzung alternativer Verkehrsmittel), so hat der AG an das BU die entsprechenden Aufwendungen zu erstatten.<\/p>\n<p>3.4. Die Leistungspflicht des BU umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrg\u00e4ste. Bei der Bef\u00f6rderung von Minderj\u00e4hrigen \u00fcbernimmt das BU insbesondere keine vertragliche Aufsichtspflicht.<\/p>\n<p>3.5. F\u00fcr die Leistungspflicht des BU bei behinderten Personen oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t gilt:<br \/>\na) Hilfs- und Betreuungsleistungen sind vom BU nur dann geschuldet, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<br \/>\nb) Den AG trifft die Pflicht, das BU bereits vor Vertragsschluss auf die voraussichtliche Zahl hilfsbed\u00fcrftiger Personen hinzuweisen und genaue Angaben \u00fcber deren Einschr\u00e4nkungen und Hilfsbed\u00fcrfnisse zu machen; die Angaben sind rechtzeitig vor Fahrtbeginn zu erg\u00e4nzen und zu konkretisieren. Macht eine wesentliche Erh\u00f6hung der Zahl hilfsbed\u00fcrftiger Personen gegen\u00fcber den Angaben vor Vertragsschluss den Einsatz eines anderen Busses, zus\u00e4tzlicher Fahrer oder sonstige besondere Ma\u00dfnahmen erforderlich, so hat der AG hierf\u00fcr ein besonderes Entgelt \u00fcber die vereinbarte Verg\u00fctung hinaus zu bezahlen.<\/p>\n<p>3.6 Das BU trifft keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Sachen, die der AG oder seine Fahrg\u00e4ste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zur\u00fccklassen; ebenso trifft das BU keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Gep\u00e4cks beim Be- und Entladen. Hiervon unber\u00fchrt bleiben<br \/>\nAnspr\u00fcche des AG und seiner Fahrg\u00e4ste aufgrund von Pflichtverletzungen es BU und\/oder des Fahrers bez\u00fcglich des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abstellens und des Verschlusses des Busses und der Gep\u00e4ckf\u00e4cher sowie diesbez\u00fcglicher technischer M\u00e4ngel des Busses.<\/p>\n<p>3.7. Soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, gilt f\u00fcr Informationen und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Fahrt, vor allem bei<br \/>\nFahrten ins Ausland:<\/p>\n<p>a) Das BU ist nicht verpflichtet, dem AG oder seinen Fahrg\u00e4sten Hinweise zu Visa-, Einreise-, Devisen- und Zollbestimmungen zu erteilen. Der AG ist selbst f\u00fcr die Beachtung dieser Bestimmungen, deren Einhaltung sowie die Beschaffung notwendiger Dokumente, Genehmigungen und Unterlagen verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine Fahrg\u00e4ste zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Mitf\u00fchrung entsprechender Unterlagen, Ausweispapiere und Dokumente anzuhalten.<br \/>\nb) Das BU schuldet dem AG keine Hinweise zu rechtlichen Konsequenzen, welche sich aus der Anmietung des Busses, dem Anlass, dem Ziel, dem Zweck und der Durchf\u00fchrung der Fahrt ergeben. Insbesondere obliegt es ausschlie\u00dflich dem AG zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob er mit der Erteilung des Auftrages an das BU und\/oder der Durchf\u00fchrung der Fahrt in die Rechtsstellung eines Pauschalreiseveranstalters gelangt oder bez\u00fcglich der Fahrt in sonstiger Weise eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen des AG seinerseits gegen\u00fcber seinen Fahrg\u00e4sten begr\u00fcndet werden. Zur Einhaltung entsprechender Vorschriften ist der AG ausschlie\u00dflich selbst verpflichtet.<br \/>\nc) Das BU ist ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem AG nicht verpflichtet, \u00fcber die ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegenden Versicherungen hinaus Versicherungen zu Gunsten des AG oder seiner Fahrg\u00e4ste abzuschlie\u00dfen oder auf solche Versicherungen hinzuweisen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Reiser\u00fccktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder Versicherungen zur Deckung der Kosten einer R\u00fcckf\u00fchrung bei Unfall oder Krankheit.<\/p>\n<p>3.8. Im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere der Beachtung von Vorschriften durch das BU betreffend Bustransporte von behinderten Personen oder Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t) liegen die Zuweisung bestimmter Sitzpl\u00e4tze im Bus sowie diesbez\u00fcgliche vertragliche Vereinbarungen mit den Fahrg\u00e4sten ausschlie\u00dflich im Ermessen und im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des AG.<\/p>\n<p>3.9. Das BU, dessen Fahrer oder sonstige Beauftragte trifft ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche vertragliche Vereinbarung keine Verpflichtung, bestimmte Sitzplatzzuweisungen zu organisieren, umzusetzen und sicherzustellen; insbesondere besteht diesbez\u00fcglich keine Verpflichtung zur Information oder zur Anweisung gegen\u00fcber den Fahrg\u00e4sten.<\/p>\n<p>3.10. Das BU, dessen Fahrer oder sonstige Beauftragte sind jedoch berechtigt, Sitzplatzzuweisungen des AG oder seiner Fahrer oder Beauftragten zu \u00e4ndern, insbesondere Fahrg\u00e4sten verbindlich andere als die vorgesehenen oder mit dem AG vereinbarten Sitzpl\u00e4tze zuzuweisen, falls dies aufgrund der Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere gegen\u00fcber behinderten Fahrg\u00e4sten oder Fahrg\u00e4sten mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t) oder aus Sicherheitsgr\u00fcnden erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit sich eine solche Sitzplatzzuweisung als eine Ma\u00dfnahme darstellt, die aus den in Ziff. 10.5 a) bis f) genannten Gr\u00fcnden an Stelle eines Ausschlusses von der Bef\u00f6rderung getroffen wird.<\/p>\n<h3>4. Leistungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen bez\u00fcglich des eingesetzten Fahrzeugs<\/h3>\n<p>4.1. \u00c4nderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen, insbesondere eine \u00c4nderung des vorgesehenen Fahrzeugtyps, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom BU nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen nicht erheblich sind und den Vertragszweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>4.2. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind.<\/p>\n<p>4.3. Das BU ist verpflichtet, den AG \u00fcber wesentliche Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom \u00c4nderungsgrund zu informieren.<\/p>\n<p>4.4. Im Fall einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen vertraglichen Leistung ist der AG berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der AG hat dieses Recht unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung des BU \u00fcber die erhebliche \u00c4nderung der vertraglichen Leistungen dieser gegen\u00fcber geltend zu machen.<\/p>\n<p>4.5. Wird aufgrund eines einseitigen \u00c4nderungswunsches des AG, f\u00fcr dessen Ber\u00fccksichtigung kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch des AG besteht, oder aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Vertrag oder nach Vertragsabschluss eine Reduzierung der Sitzplatzkapazit\u00e4t, der<\/p>\n<p>Streckenf\u00fchrung, der Streckenl\u00e4nge, der Vertragsdauer oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen vorgenommen, so ist das BU berechtigt, ein anderes als das vertraglich vorgesehene Fahrzeug, gegebenenfalls an Stelle eines Fahrzeugs maximal zwei andere oder kleinere Fahrzeuge, einzusetzen. Diese Fahrzeuge d\u00fcrfen nach Art und Ausstattung qualitativ vom vertraglich vereinbarten Fahrzeug abweichen. Eventuelle Minderungsanspr\u00fcche des AG im Falle eines solchen ersatzweisen Einsatzes bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4.6. Die Regelung in Ziff. 4.5 gilt entsprechend, wenn der Einsatz eines vertraglich vorgesehenen Fahrzeugs durch Umst\u00e4nde unm\u00f6glich geworden ist, die au\u00dferhalb des Risiko- und Herrschaftsbereichs des BU liegen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere der Ausfall durch h\u00f6here Gewalt (Witterungssch\u00e4den, Diebstahl, Vandalismus) sowie Sch\u00e4den durch Kfz-Unf\u00e4lle, welche nicht vom BU oder dessen Erf\u00fcllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind.<\/p>\n<h3>5. Preise, Zahlung<\/h3>\n<p>5.1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist oder soweit nicht die Voraussetzungen einer Preiserh\u00f6hung gem\u00e4\u00df Ziffer 6. dieser Vertragsbedingungen gegeben sind.<\/p>\n<p>5.2. Im vereinbarten Mietpreis sind die Kosten f\u00fcr Treibstoff, \u00d6l und sonstige Betriebsmittel und die Personalkosten f\u00fcr den\/die Fahrer nach Ma\u00dfgabe der vereinbarten Miet-\/Einsatzzeit und der vereinbarten Fahrtstrecke enthalten. Sonstige Zusatz- und Nebenkosten, insbesondere Maut- und Parkgeb\u00fchren, tr\u00e4gt der AG. Das BU wird den AG, soweit m\u00f6glich, vor Vertragsabschluss \u00fcber die Art und die voraussichtliche H\u00f6he solcher Zusatz- und Nebenkosten informieren. Sind \u00dcbernachtungs- und Verpflegungskosten f\u00fcr den Fahrer im Preis nicht beinhaltet, so wird das BU den AG hierauf vor Vertragsabschluss (insbesondere im Angebot) hinweisen.<\/p>\n<p>5.3. Mehrkosten, die aufgrund vom AG gew\u00fcnschter Leistungs\u00e4nderungen anfallen, werden zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p>5.4. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlungsf\u00e4llig. Andere Zahlungsarten als in bar oder durch Bank\u00fcberweisung sind nur m\u00f6glich, wenn dies zuvor ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Zahlungen in Fremdw\u00e4hrungen sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.5. \u00dcberweisungen, vor allem aus dem Ausland, haben kosten- und spesenfrei zu erfolgen.<\/p>\n<p>5.6. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto des BU an.<\/p>\n<p>5.7. Sind Vorauszahlungen vereinbart, so gilt, dass das BU, soweit es zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des AG besteht, nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt ist, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und den AG mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziff. 7. dieser Bedingungen zu belasten. 5.8. Befindet sich der AG gegen\u00fcber dem BU mit unbestrittenen Zahlungsforderungen aus fr\u00fcheren Vertr\u00e4gen oder aufgrund gesetzlicher Zahlungsanspr\u00fcche des BU in Verzug, so kann das BU die Erbringung der vertraglichen Leistungen aus sp\u00e4teren Auftr\u00e4gen verweigern, bis die unbestrittene Forderung einschlie\u00dflich Verzugszinsen, Mahnkosten, Gerichts- und Anwaltskosten vollst\u00e4ndig bezahlt sind. Der AG kann die Zahlung zur Abwendung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts des BU unter R\u00fcckforderungsvorbehalt leisten. Besteht Zahlungsverzug mit bestrittenen vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsanspr\u00fcchen, so kann der BU vertragliche Leistungen aus sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen verweigern, soweit der AG nicht zuvor Sicherheit durch unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankb\u00fcrgschaft oder durch Hinterlegung auf einem Treuhandkonto eines vom BU bestimmten Rechtsanwalts oder Notars leistet.<\/p>\n<h3>6. Preiserh\u00f6hung<\/h3>\n<p>6.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist das BU berechtigt, eine Preiserh\u00f6hung bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen bei einer Erh\u00f6hung von Kraftstoffkosten, Personalkosten sowie Steuern und Abgaben, soweit sich diese Erh\u00f6hung auf den vereinbarten Mietpreis auswirkt.<\/p>\n<p>6.2. Eine Erh\u00f6hung ist nur zul\u00e4ssig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beginn der Bef\u00f6rderungsleistung mehr als 4 Monate liegen und die zur Erh\u00f6hung f\u00fchrenden Umst\u00e4nde vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss f\u00fcr das BU nicht vorhersehbar waren. Das BU hat den AG unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden des Erh\u00f6hungsgrundes zu unterrichten, die Erh\u00f6hung geltend zu machen und den Erh\u00f6hungsgrund nachzuweisen.<\/p>\n<p>6.3. Im Falle einer zul\u00e4ssigen Erh\u00f6hung, die 3% des vereinbarten Grundmietpreises \u00fcbersteigt, kann der AG ohne Zahlungsverpflichtung gegen\u00fcber dem BU vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bedarf keiner bestimmten Form und ist dem BU gegen\u00fcber unverz\u00fcglich nach Zugang des Erh\u00f6hungsverlangens zu erkl\u00e4ren. Dem AG wird f\u00fcr die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen jedoch die Schriftform oder Textform (E-Mail) empfohlen.<\/p>\n<h3>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Auftraggeber<\/h3>\n<p>7.1. Die nachfolgenden Vorschriften gelten nur, soweit zwischen dem BU und dem AG im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. R\u00fccktrittsrechte kraft Handelsbrauch werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>7.2. Ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarung ist der AG nicht berechtigt, einseitig eine Reduzierung bzw. \u00c4nderung der Sitzplatzkapazit\u00e4t, der Einsatzzeit, der Vertragsdauer, der Streckenf\u00fchrung, der Streckenl\u00e4nge, des vertraglich vorgesehenen Fahrzeugtyps oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen zu verlangen. Stimmt das BU solchen \u00c4nderungen zu, stehen ihm die Rechte nach Ziff. 4.5 dieser Vertragsbedingungen zu. Ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Mietpreises kommt nur gem. Ziff. 4.5 bei ersatzweisem Fahrzeugeinsatz in Betracht.<\/p>\n<p>7.3. Der AG kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zur\u00fccktreten. Vertragspartner, die Kaufleute oder juristische Personen des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts sind, haben einen R\u00fccktritt in Schriftform oder in elektronischer Textform zu erkl\u00e4ren. Anderen AG wird dringend empfohlen, den R\u00fccktritt schriftlich oder in elektronischer Textform zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>7.4. Im Falle eines R\u00fccktritts hat sich das BU im Rahmen seines gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetriebes und ohne eine Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen zu bem\u00fchen, den vertraglich vereinbarten Bus, bzw. die vertraglich vereinbarten Bef\u00f6rderungskapazit\u00e4ten anderweitig zu verwenden.<\/p>\n<p>7.5. Das BU hat sich auf den Verg\u00fctungsanspruch die Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung anrechnen zu lassen. Ist eine anderweitige Verwendung des Busses bzw. der vertraglich vereinbarten Bef\u00f6rderungskapazit\u00e4ten nicht m\u00f6glich, so bleibt der Anspruch des BU auf Bezahlung des vollen Mietpreises bestehen. Das BU hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.<\/p>\n<p>7.6. Die ersparten Aufwendungen k\u00f6nnen vom BU mit einem pauschalen Abzug von 30% des Mietpreises angesetzt werden. Dieser Abzug ber\u00fccksichtigt ersparte Kraftstoff- und Personalkosten.<\/p>\n<p>7.7. Dem AG bleibt es ausdr\u00fccklich vorbehalten, dem BU nachzuweisen, dass ihm kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist und\/oder dass die ersparten Aufwendungen wesentlich h\u00f6her waren als der pauschale Abzug von 30%. Es bleibt dem AG au\u00dferdem der Nachweis vorbehalten, dass eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen (insbesondere ein anderweitiger Einsatz des Busses) seitens des BU erfolgt ist oder ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterlassen wurde. Im Falle solcher Nachweise hat der AG keine oder nur eine entsprechend geringere Entsch\u00e4digung zu bezahlen.<\/p>\n<p>7.8. Der Anspruch des BU besteht nur dann, wenn das BU zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bereit und in der Lage war und die Nichtinanspruchnahme nicht auf einem Umstand beruht, den das BU zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung besteht ebenfalls nicht, wenn der R\u00fccktritt darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass das BU erhebliche und f\u00fcr den AG vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen nicht zumutbare Leistungs\u00e4nderungen vorgenommen oder angek\u00fcndigt hat.<\/p>\n<h3>8. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch das BU<\/h3>\n<p>8.1. Das BU kann au\u00dfer dem in diesen Vertragsbedingungen geregelten Fall eines Zahlungsverzuges des AG<\/p>\n<p>\u25aa vom Vertrag vor Fahrtantritt zur\u00fccktreten<br \/>\n\u25aa oder den Vertrag nach Leistungsbeginn (Fahrtantritt) k\u00fcndigen,<\/p>\n<p>a) wenn der AG trotz entsprechender Abmahnung des BU vertragliche oder gesetzliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt oder solche Pflichtverletzungen objektiv zu erwarten sind und wenn solche Pflichtverletzungen objektiv geeignet sind, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglichen Leistungen durch das BU erheblich zu gef\u00e4hrden, zu erschweren oder zu beeintr\u00e4chtigen. Das BU ist beim Vorliegen dieser Voraussetzungen zum R\u00fccktritt bzw. zur K\u00fcndigung nur dann berechtigt, wenn dem BU ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Pflichtverletzung auch unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des AG an der Durchf\u00fchrung des Vertrages objektiv nicht zumutbar ist.<br \/>\nb) soweit der AG und\/oder seine Beauftragten und\/oder seine Fahrg\u00e4ste gegen Sicherheitsbestimmungen versto\u00dfen oder in anderer Weise objektiv die Sicherheit des Busses, des Fahrers, der Insassen des Busses oder anderer Verkehrsteilnehmer oder sonstiger Dritter gef\u00e4hrden,<br \/>\nc) wenn die Erbringung der Leistung durch h\u00f6here Gewalt oder durch eine Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde wie Krieg oder kriegs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge, Feindseligkeiten, Aufstand oder B\u00fcrgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Stra\u00dfenblockaden, Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>8.2. Im Falle eines R\u00fccktritts oder einer K\u00fcndigung nach Ziff. 8.1 lit. a) und b) bleibt der Anspruch des BU auf die vereinbarte Verg\u00fctung bestehen. Die Regelungen in Ziff. 7.5 bis 7.7 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>8.3. Im Falle einer K\u00fcndigung des BU nach Fahrtantritt aus den in Ziff. 8.1 lit. c) genannten Gr\u00fcnden ist das BU auf Wunsch des AG verpflichtet, die Fahrg\u00e4ste zur\u00fcckzubef\u00f6rdern, wobei ein Anspruch auf die R\u00fcckbef\u00f6rderung nur mit einem Bus besteht. Die Pflicht zur R\u00fcckbef\u00f6rderung entf\u00e4llt, wenn und soweit die R\u00fcckbef\u00f6rderung f\u00fcr das BU unm\u00f6glich oder auch unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des AG und\/oder seiner Teilnehmer unzumutbar ist. Entstehen bei einer solchen K\u00fcndigung Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung als solche, so sind diese vom AG und dem BU je zur H\u00e4lfte zu tragen. Anderweitige Mehrkosten, insbesondere Kosten f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Verpflegung oder Unterbringung der Fahrg\u00e4ste des AG, tr\u00e4gt der AG.<\/p>\n<p>8.4. K\u00fcndigt das BU den Vertrag aus den in Ziff. 8.1 lit. c) genannten Gr\u00fcnden, so steht ihm eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere f\u00fcr das BU trotz der K\u00fcndigung noch von Interesse sind.<\/p>\n<h3>9. Beschr\u00e4nkung der Haftung des BU<\/h3>\n<p>9.1. Die Haftung des BU bei vertraglichen Anspr\u00fcchen ist, ausgenommen die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den, f\u00fcr die Ziff. 9.2 gilt, auf den 10-fachen Mietpreis beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht,<br \/>\na) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des BU oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des BU beruhen,<br \/>\nb) f\u00fcr Anspr\u00fcche aus sonstigen Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des BU<br \/>\noder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des BU beruhen,<br \/>\nc) f\u00fcr typische und vorhersehbare Sch\u00e4den aus der fahrl\u00e4ssigen Verletzung von Hauptleistungspflichten des BU.<\/p>\n<p>9.2. \u00a7 23 PBefG bleibt unber\u00fchrt. Die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je bef\u00f6rdertem Gep\u00e4ckst\u00fcck 1.200,- \u20ac \u00fcbersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<\/p>\n<h3>10. Pflichten und Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und seiner Fahrg\u00e4ste, M\u00e4ngelr\u00fcgen (Beschwerden)<\/h3>\n<p>10.1. Dem AG obliegt die Verantwortung f\u00fcr das Verhalten seiner Fahrg\u00e4ste w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung.<\/p>\n<p>10.2. Anweisungen des Fahrers oder sonstiger Mitarbeiter des BU ist seitens des AG, seiner Reiseleiter oder sonstiger Beauftragten und seiner Fahrg\u00e4ste Folge zu leisten,<br \/>\na) soweit sich diese Anweisungen auf die Durchf\u00fchrung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Inland und Ausland, insbesondere auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Einreisevorschriften beziehen,<br \/>\nb) soweit solche Anweisungen objektiv berechtigt sind, um einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Fahrtablauf zu erm\u00f6glichen oder sicherzustellen,<br \/>\nc) soweit die Anweisungen dazu dienen, unzumutbare Beeintr\u00e4chtigungen f\u00fcr den Fahrer und\/oder die Fahrg\u00e4ste zu verhindern oder zu unterbinden.<\/p>\n<p>10.3. Der AG haftet selbst, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Fahrg\u00e4sten, Reiseleitern oder Beauftragten f\u00fcr Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den des BU, die durch seine Fahrg\u00e4ste, Reiseleiter oder Beauftragte verursacht wurden, insbesondere Sch\u00e4den am Fahrzeug, soweit f\u00fcr die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des AG urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist und der AG nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrg\u00e4ste, Reiseleiter oder Beauftragten den Schaden zu vertreten haben.<\/p>\n<p>10.4. Gem\u00e4\u00df \u00a7 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte w\u00e4hrend der Fahrt anzulegen. Sitzpl\u00e4tze d\u00fcrfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Der AG hat, insbesondere durch entsprechende ausdr\u00fcckliche schriftliche oder m\u00fcndliche Informationen an seine Fahrg\u00e4ste und durch entsprechende Instruktion seiner Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten, die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften durch die Fahrg\u00e4ste sicherzustellen.<\/p>\n<p>10.5. Fahrg\u00e4ste, die trotz Ermahnung den sachlich \u2013 insbesondere nach den vorliegenden Bestimmungen \u2013 begr\u00fcndeten Anweisungen des Fahrers oder<br \/>\nsonstigen Beauftragten des BU nicht nachkommen, k\u00f6nnen von der Bef\u00f6rderung ausgeschlossen und aus dem Bus gewiesen werden, wenn durch die Nichtbefolgung der Anweisungen<br \/>\na) eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Inland oder im Ausland eintritt oder andauert,<br \/>\nb) Sicherheitsvorschriften verletzt werden,<br \/>\nc) die Sicherheit der Fahrg\u00e4ste auch ohne eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften objektiv gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird,<br \/>\nd) eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Fahrt objektiv erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird,<br \/>\ne) die Fahrg\u00e4ste erheblich in unzumutbarer Weise beeintr\u00e4chtigt werden<br \/>\nf) aus anderen erheblichen Gr\u00fcnden die Weiterbef\u00f6rderung f\u00fcr das BU auch unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des betroffenen Fahrgastes an der Weiterbef\u00f6rderung objektiv unzumutbar ist.<\/p>\n<p>10.6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Bef\u00f6rderung besteht ein Anspruch auf R\u00fcckbef\u00f6rderung oder R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des AG gegen\u00fcber dem BU nicht.<\/p>\n<p>10.7. M\u00e4ngelr\u00fcgen (Beschwerden) \u00fcber die Art und Weise der Durchf\u00fchrung der Fahrt und\/oder das eingesetzte Fahrzeug und\/oder die Fahrweise oder das Verhalten des Fahrers oder sonstiger Beauftragter sowie \u00fcber die M\u00e4ngel sonstiger vertraglicher Leistungen des BU sind zun\u00e4chst an den<\/p>\n<p>Fahrer oder die sonstigen Beauftragten des BU zu richten. Der AG hat seine Reiseleiter oder sonstigen verantwortlichen Beauftragten anzuhalten, unabh\u00e4ngig davon, ob entsprechende Beschwerden durch die Fahrg\u00e4ste selbst erfolgen oder bereits erfolgt sind, entsprechende M\u00e4ngelr\u00fcgen gegen\u00fcber dem Fahrer oder sonstigen Beauftragten des AG vorzunehmen.<\/p>\n<p>10.8. Der Fahrer oder sonstige Beauftragte des BU sind angehalten und berechtigt, begr\u00fcndeten M\u00e4ngelr\u00fcgen abzuhelfen. Sie sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn diese Abhilfe nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand m\u00f6glich ist. Im Falle einer solchen Verweigerung der Abhilfe bleiben Anspr\u00fcche des AG, insbesondere auf Minderung des Preises oder auf Schadensersatz unber\u00fchrt.<br \/>\nDer AG ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder so gering wie m\u00f6glich zu halten. Er hat seine Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten vor Beginn der Fahrt zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten.<\/p>\n<h3>11. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>11.1. Vertragliche Anspr\u00fcche des AG aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des BU oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des BU beruhen, verj\u00e4hren in drei Jahren. Dies gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des BU oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des BU beruhen.<\/p>\n<p>11.2. Alle \u00fcbrigen vertraglichen Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr.<\/p>\n<p>11.3. Die Verj\u00e4hrung nach Ziff. 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, jedoch nicht fr\u00fcher als zu dem Zeitpunkt, zu dem der AG vom Anspruchsgrund und dem BU als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit Kenntnis erlangt haben m\u00fcsste. F\u00e4llt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der n\u00e4chste Werktag.<\/p>\n<p>11.4. Schweben zwischen dem AG und dem BU Verhandlungen \u00fcber den Anspruch oder die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, so ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der AG oder das BU die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p>\n<p>11.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben zwingende gesetzliche Verj\u00e4hrungsregelungen, insbesondere aus der Haftung des BU oder seiner Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen (insbesondere der Fahrer) nach Haftungsbestimmungen des Stra\u00dfenverkehrs-, des Kraftfahrzeug- und des Personenbef\u00f6rderungsrechts, unber\u00fchrt. Gegen\u00fcber AG, die Unternehmer sind, gilt dies nur insoweit, als auch mit diesen, abweichende Vereinbarungen nicht zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<h3>12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona- Virus)<\/h3>\n<p>12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Mietomnibusleistungen durch die Mayer GmbH stets unter Einhaltung und nach Ma\u00dfgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden beh\u00f6rdlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.<\/p>\n<p>12.2. Die Parteien vereinbaren ausdr\u00fccklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein K\u00fcndigungs- recht aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder unzumutbarer Leistungs\u00e4nderungen aufgrund beh\u00f6rdlicher Auflagen zur Durchf\u00fchrung von Reisen ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p>12.3. Der Kunde erkl\u00e4rt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder &#8211; beschr\u00e4nkungen der Mayer GmbH bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und alle Fahrg\u00e4ste anzuweisen, im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Gesch\u00e4ftsstelle der Mayer GmbH und den Fahrer unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>12.4. Der Vertrag wird ausdr\u00fccklich unter dem R\u00fccktrittsvorbehalt des BU vereinbart, dass die Bef\u00f6rderung der vertraglich vereinbarten maximalen Personenanzahl (ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung gilt die zugelassenen Maximalkapazit\u00e4t an Reiseg\u00e4sten des vereinbarten Busses) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen f\u00fcr die Mietomnibusfahrt geltenden beh\u00f6rdlichen Auflagen jederzeit zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h3>13. Rechtswahl und Gerichtsstand<\/h3>\n<p>13.1. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem AG und dem BU findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch f\u00fcr das gesamte Rechtsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>13.2. Soweit bei Klagen des AG gegen das BU im Ausland f\u00fcr die Haftung des BU dem Grunde nach, nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bez\u00fcglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und H\u00f6he von Anspr\u00fcchen des AG, ausschlie\u00dflich deutsches Recht An-wendung.<br \/>\n13.3. Der AG kann das BU nur an dessen Sitz verklagen.<\/p>\n<p>13.4. F\u00fcr Klagen des BU gegen den AG ist der Wohn-\/Gesch\u00e4ftssitz des AG ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen AG, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Unternehmen sind, die ihren Wohn-\/Gesch\u00e4ftssitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-\/Gesch\u00e4ftssitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BU vereinbart.<\/p>\n<p>13.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br \/>\na) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem AG und dem BU anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des AG ergibt oder<br \/>\nb) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der AG angeh\u00f6rt, f\u00fcr den AG g\u00fcnstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertragsbedingungen der Firma Mayer GmbH Omnibusbetrieb f\u00fcr die Anmietung von Omnibussen Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen einer Reisebuchung oder Busgestellung der Mayer GmbH Omnibusbetrieb Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend \u201eMOB\u201c abgek\u00fcrzt, werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page_busbetrieb.php","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/380"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=380"}],"version-history":[{"count":8,"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/380\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":426,"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/380\/revisions\/426"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.reisen-mit-mayer.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=380"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}